Reiseschutz für ausländische Gäste bis zu 365 Tagen
Der Reiseschutz für Besucher in Deutschland, der EU, Liechtenstein und der Schweiz
Damit Sie sich im auch im Ausland rundum sicher fühlen, ist ein angemessener Versicherungsschutz notwendig. Wer sich vorübergehend in Deutschland oder im europäischen Ausland aufhält, kann sich über unseren Reiseschutz für ausländische Gäste versichern. Die versicherte Person darf nicht älter als 75 Jahre alt sein und darf keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
Die Reise darf nicht länger als 365 Tage dauern und muss spätestens 31 Tage nach Einreise abgeschlossen werden. Der Schutz beginnt mit dem Tag der Einreise bzw. dem Tag des Vertragsabschlusses. Verlängerungen im Rahmen der Höchstversicherungsdauer sind auf Antrag möglich.
Was wir anbieten
Reise-Krankenversicherung:
Darin enthalten ist die ambulante, stationäre und zahnmedizinische Behandlung bei allen Ärzten. Es gibt keine Leistungsbeschränkung auf eine Höchstversicherungssumme. Die Prämien sind altersabhängig gestaffelt.
Unfall- und Haftpflichtversicherung:
Neben der Unfall-Versicherung ist auch eine Privathaftpflicht im Leistungsumfang enthalten. Diese deckt alle durch den Versicherten verursachten Personen- und Sachschäden ab.
Wichtige Hinweise
- Die Aufenthaltsdauer kann verlängert werden, sofern die Verlängerung innerhalb der Höchstversicherungs- dauer von 365 Tagen liegt.
- Der Versicherungsschutz besteht erst nach Zahlung der Prämie.