Reiseschutz für ausländische Gäste bis zu 5 Jahren
Der Rundum-Schutz für Aufenthalte in Europa
Sie planen einen längeren Aufenthalt in Deutschland, der EU, der Schweiz oder Liechtenstein? Ein bestehender Versicherungsschutz ist oftmals Voraussetzung für die Visumerteilung. Unser Reiseschutz für ausländische Gäste gilt bei einem Aufenthalt von bis zu 5 Jahren und sichert Sie in allen Belangen bestmöglich ab.
Versichern können sich alle Personen bis zu Ihrem 75 Geburtstag, sofern sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, oder deutsche Staatsbürger sofern sich ihr ständiger Wohnsitz seit mehr als 2 Jahren im Ausland befindet. Die Versicherung muss spätestens 31 Tage nach Einreise abgeschlossen sein. Verlängerungen im Rahmen der Höchstversicherungsdauer sind auf Antrag möglich.
Was wir anbieten
Reise-Krankenversicherung:
Darin enthalten ist die ambulante, stationäre und zahnmedizinische Behandlung bei allen Ärzten. Verschiedene Modelle lassen die Wahl zwischen der einfachen Basis-Absicherung oder zusätzlichen Leistungen und höheren Versicherungssummen. Die Prämien sind altersabhängig gestaffelt.
Unfall- und Haftpflichtversicherung:
Neben der Unfall-Versicherung ist auch eine Privathaftpflicht im Leistungsumfang enthalten. Diese deckt alle durch den Versicherten verursachten Personen- und Sachschäden ab.
Wichtige Hinweise
- Die Aufenthaltsdauer kann verlängert werden, sofern die Verlängerung innerhalb der Höchstversicherungs- dauer von 5 Jahren liegt.
- Der Versicherungsschutz besteht erst nach Zahlung der Prämie.