Reiseschutz für ausländische Gäste bis zu 365 Tagen

Der Reiseschutz für Besucher in Deutschland, der EU, Liechtenstein und der Schweiz

Damit Sie sich im auch im Ausland rundum sicher fühlen, ist ein angemessener Versicherungsschutz notwendig. Wer sich vorübergehend in Deutschland oder im europäischen Ausland aufhält, kann sich über unseren Reiseschutz für ausländische Gäste versichern. Die versicherte Person darf nicht älter als 75 Jahre alt sein und darf keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.

Die Reise darf nicht länger als 365 Tage dauern und muss spätestens 31 Tage nach Einreise abgeschlossen werden. Der Schutz beginnt mit dem Tag der Einreise bzw. dem Tag des Vertragsabschlusses. Verlängerungen im Rahmen der Höchstversicherungsdauer sind auf Antrag möglich.

Was wir anbieten

Reise-Krankenversicherung:

Eine Frau am MeerDarin enthalten ist die ambulante, stationäre und zahnmedizinische Behandlung bei allen Ärzten. Es gibt keine Leistungsbeschränkung auf eine Höchstversicherungssumme. Die Prämien sind altersabhängig gestaffelt.

Unfall- und Haftpflichtversicherung:

Eine FamiliengruppeNeben der Unfall-Versicherung ist auch eine Privathaftpflicht im Leistungsumfang enthalten. Diese deckt alle durch den Versicherten verursachten Personen- und Sachschäden ab.

Diese Webseite verwendet Cookies. Wählen Sie "Zustimmen", um Cookies von dieser Webseite zu akzeptieren. Mehr Informationen

Diese Webseite verwendet so genannte Cookies. Sie dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte "Session-Cookies". Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Sie können Ihre Zustimmung jede Zeit auf der Seite "Datenschutzerklärung" widerrufen.

Schließen