Der Reiseschutz für Besucher in Deutschland, der EU, Liechtenstein und der Schweiz
Damit Sie sich im auch im Ausland rundum sicher fühlen, ist ein angemessener Versicherungsschutz notwendig. Wer sich vorübergehend in Deutschland oder im europäischen Ausland aufhält, kann sich über unseren Reiseschutz für ausländische Gäste versichern. Die versicherte Person darf nicht älter als 75 Jahre alt sein und darf keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
Die Reise darf nicht länger als 365 Tage dauern und muss spätestens 31 Tage nach Einreise abgeschlossen werden. Der Schutz beginnt mit dem Tag der Einreise bzw. dem Tag des Vertragsabschlusses. Verlängerungen im Rahmen der Höchstversicherungsdauer sind auf Antrag möglich.
Was wir anbieten
Reise-Krankenversicherung:
Darin enthalten ist die ambulante, stationäre und zahnmedizinische Behandlung bei allen Ärzten. Es gibt keine Leistungsbeschränkung auf eine Höchstversicherungssumme. Die Prämien sind altersabhängig gestaffelt.
Unfall- und Haftpflichtversicherung:
Neben der Unfall-Versicherung ist auch eine Privathaftpflicht im Leistungsumfang enthalten. Diese deckt alle durch den Versicherten verursachten Personen- und Sachschäden ab.