Reiseschutz für ausländische Gäste bis zu 5 Jahren

Der Rundum-Schutz für Aufenthalte in Europa

Frau und Kind am StrandSie planen einen längeren Aufenthalt in Deutschland, der EU, der Schweiz oder Liechtenstein? Ein bestehender Versicherungsschutz ist oftmals Voraussetzung für die Visumerteilung. Unser Reiseschutz für ausländische Gäste gilt bei einem Aufenthalt von bis zu 5 Jahren und sichert Sie in allen Belangen bestmöglich ab.

Versichern können sich alle Personen bis zu Ihrem 75 Geburtstag, sofern sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, oder deutsche Staatsbürger sofern sich ihr ständiger Wohnsitz seit mehr als 2 Jahren im Ausland befindet. Die Versicherung muss spätestens 31 Tage nach Einreise abgeschlossen sein. Verlängerungen im Rahmen der Höchstversicherungsdauer sind auf Antrag möglich.

Was wir anbieten

Reise-Krankenversicherung:

Au-pair mit KindDarin enthalten ist die ambulante, stationäre und zahnmedizinische Behandlung bei allen Ärzten. Je nach Alter differenzieren die Prämien für die Absicherung. Die Versicherung ist vor Reise-Antritt abzuschließen.

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