Abschlussfrist
- Reiseschutz ohne Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, Urlaubsgarantie und Einzelversicherungen:
- Abschluss jederzeit vor Reiseantritt möglich
- Reiseschutz mit Reise-Rücktrittskosten-Versicherung:
- Abschluss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt
- bei weniger als 30 Tagen zwischen Buchung und Reiseantritt: Abschluss spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung
- Versicherungsschutz:
- besteht ab Zahlung der Prämie
Autoreiseschutzbrief
Der Autoreiseschutzbrief gilt innerhalb Europas und Deutschlands für Reisen mit dem eigenen PKW und ist als Prämie „Auto“ im 5-Sterne-Premium- und dem 4-Sterne-Komfort-Schutz enthalten.
Busreisen
Reisen mit einer Busan- und –abreise und
- einem darauf folgenden Hotelbesuch.
- einer Busrundreise in der Zielregion.
Expediententarife
Mitarbeiter der Touristik können bei uns den Expedienten-Jahresschutz Platin sowie die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (plus Urlaubsgarantie) abschließen. Zusätzlich erhalten Sie auf alle Urlaubsreiseversicherungen eine Ermäßigung von 20%. Als Nachweis benötigen wir im Schadenfall die Kopie Ihres DRV-Ausweises, Firmenausweises oder eine Bestätigung der Betriebszugehörigkeit durch Ihren Vorgesetzten.
Die Expedienten-Tarife gelten für alle touristischen Mitarbeiter, deren Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder.
Familien-Definition
Als Familie gelten:
- mind. 2 Erwachsene und ein mitreisendes Kind (unter 18 Jahren oder in der Ausbildung)
- max. 5 Personen
Familienprämien
Familienprämien werden über den Gesamtreisepreis versichert.
Gruppentarife
Als Gruppe gelten:
- mind. 10 Personen mit gleichem Reiseziel und –datum
- bei Reisen mit der Bahn: mind. 6 Personen mit gleichem Reiseziel und –datum
Jachtcharter
Der Reiseteilnehmer muss seinen Anteil an der Gesamtreise einzeln versichern. Der Skipper ist im Falle eines durch ihn bedingten Ausfall der Jachtcharter dazu verpflichtet, den gesamten Reisepreis extra zu versichern.
Leistungsübersicht
- Hier finden Sie unsere Leistungen im Überblick.
Quality Group
Die HanseMerkur Reiseversicherung AG ist Mitglied der Quality Group, einer Kooperation von Reiseveranstaltern, Leistungsträgern und tourismusnahen Unternehmen.
Reiseantritt
Die Leistungen der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung enden mit Antritt der Reise. Die Reisegepäck- und Reise-Unfallversicherung beginnen mit Verlassen der Wohnung, alle anderen mit Reiseantritt.
Eine Reise gilt als angetreten, wenn …
- die Pass- oder Bordkarten-Kontrolle erfolgt ist (bei Flugreisen).
- man den Zug bestiegen hat (bei Bahnreisen).
- in das Schiff eingecheckt wurde (bei Schiffsreisen).
- der Mietwagen oder das Wohnmobil übernommen wurde.
- in das Hotel eingecheckt bzw. der Schlüssel für die Ferienwohnung entgegengenommen wurde.
Reisedauer
Die Hin- und Rückreise zählen jeweils als voller Tag. Eine Reise vom 4. bis 9. dauert also 7 versicherungspflichtige Tage.
Reisegepäck
Die Versicherungssumme für Reisegepäck kann um maximal 2.000,- EUR erhöht werden. Der Versicherungsschutz für Fahrräder, Golf- und Tauchausrüstung besteht bis zur Höhe der Versicherungssumme, die Entschädigungsgrenze von 500,- EUR für diese Gegenstände entfällt.
Der Abschluss der Zusatzversicherung muss vor Reiseantritt erfolgen.
Risikopersonen
Als Risikopersonen gelten:
- max. 4 versicherte Personen (bei Familienprämien max. 5 versicherte Personen) untereinander, die zusammen eine Reise gebucht und versichert haben.
- die Angehörigen des Versicherten, dazu zählen: Ehepartner, Lebensgefährten einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Pflegekinder, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger.
- Personen, die nicht mitreisende Angehörige (minderjährig oder pflegebedürftig) des Versicherten betreuen.
- Tante, Onkel, Neffe und Nichte zusätzlich zu den Angehörigen, sofern das versicherte Ereignis Tod eingetroffen ist.
Schiffsreisen
Als Schiffsreisen gelten alle Reisen auf dem Wasser, ausgenommen die „Blaue Reise“ in die Türkei sowie Nilkreuzfahrten, Fährpassagen und Hausboote (hierfür gelten die Prämien für Flugreisen Europa). Bei kombinierten Reisen muss die Reise dann als Schiffsreise versichert werden, sofern der Anteil der Schiffsreise mehr als 1/3 der Gesamtreisedauer ausmacht.
Selbstbehalte
Für die folgenden Versicherungen gelten Selbstbehalte:
- Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
- Last-Minute-RVV
- Last-Minute-Reiseschutz
- Flugstornoschutz
- Urlaubsgarantie
Für die folgenden Versicherungen gelten keine Selbstbehalte:
- Reise-Krankenversicherung
- Reise-Gepäckversicherung
Für alle versicherten Ereignisse gibt es keinen Selbstbehalt. Bei ambulant behandelten Erkrankungen beträgt der Selbstbehalt 20 %, mindestens aber 25,- EUR je versicherter Person.
Umbuchungsschutz
Sofern der Umbuchungsschutz in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung mitversichert ist und spätestens 42 Tage vor Antritt der Reise beantragt wurde, werden die erstatteten Umbuchungskosten bis maximal 30,- EUR je Person bzw. Objekt.
Versicherungsfall
Im Schadenfall benötigen wir die folgenden Unterlagen im Original:
- Attest im Krankheitsfall mit Diagnose und Behandlungsdaten vom Arzt
- Schadenformular
- Sterbeurkunde im Todesfall
- ggf. Kündigungsschreiben und/oder Arbeitsvertrag
- Buchungsbestätigung und Stornokostenrechnung im Original
- Bankverbindung (bei Auslandsreisen inkl. IBAN und BIC)
Für die Auslandsreise-Krankenversicherung benötigen wir u.a. die folgenden Unterlagen:
- Name/Anschrift des Patienten
- Name/Anschrift des behandelnden Arztes
- alle Rechnungen im Original
- Krankheitsbezeichnung und Behandlungszeitraum
- Versicherungsnachweis
- Bankverbindung
Verspätungsschutz
In der Urlaubsgarantie ist zusätzlich zu den Hinreise-Mehrkosten der Reise-Rücktrittskostenkosten-Versicherung eine verspätete Rückreise versichert.